Schulpflicht
aus: C. Theis, Oben am Berg. 1996
"Jedes Kind, welches das 5. Lebensjahr zurückgelegt hat, ist und bleibt schulpflichtig, bis es nach Gutbefinden seines
Seelsorgers die einem jeden vernünftigen Menschen seines Standes nothwendigen Kenntnisse erworben hat - Allerhöchste Kabinettsorder vom 14. May 1825 - und sodann von ihm ~ allein oder von der
Prüfungskommission, bestehend aus Ortspfarrer, Schulinspektor und Bürgermeister, entlastet wurde. Zur Entlastung ist kein Alter, sondem nur Fähigkeit bedingt. .. "
Zur ersten hl. Kommunion dürfen katholische Kinder allerdings nach bischöflichem Erlass vom Oktober 1825 erst zugelassen werden, wenn sie vor Neujahr das 12. Lebensjahr zurückgelegt haben. Verkürzt werden kann die Schulzeit für ein Kind, das mit 5 Jahren noch zu schwächlich oder dessen Schulweg zu weit ist.
"Schulpflichtige Kinder zählt die Gemeinde Arenberg - Ende 1836 - 26 Knaben und 19 Mädchen = 45, die Gemeinde Immendorf 40 Knaben und 34 Mädchen = 74; zusammen also 119 Schulkinder, worunter 7 Kinder aus jüdischen Familien. Noch 1814 zählte man in beiden Gemeinden zusammen 83 Schulkinder, und zwar 47 Knaben und 36 Mädchen. Der Stand der Kenntnisse und Fähigkeiten im Rechnen, Schön- und Rechtschreiben etc. genügen; auch gegen ihr Betragen ist im allgemeinen nichts einzuwenden."
An der gleichen Stelle habe man 1783 ein früheres Schulhaus abgerissen; diese wohl erste Schule habe damals nur ein Stockwerk, kein Oberhaus, und nur zwei Stuben gehabt, nämlich das Schulzimmer und die Wohnstube des Lehrers. Mit dem Schulhaus sei auch das Gemeinde-Backhaus verbunden gewesen.
Im oberen Stockwerk sei das Wohnzimmer des Lehrers, ein zweites Zimmer daneben werde als Gerichtsstube benutzt. Unten neben dem Schulzimmer gibt es eine kleine Küche und ein feuchtes Kämmerchen, das als Keller dient. Daran stößt noch ein kleiner Stall. Diese ersten Eintragungen beendet Pfarrer Kraus mit der zielsicheren Feststellung: "Wie bisher die Gemeinden Arenberg und Immendorf nur ein Schulhaus haben, so besitzen sie für ihre Kinder auch nur einen Lehrer. Sehr jedoch wäre zu wünschen, dass jede der bei den Gemeinden sich eines eigenen Schulhauses und eines je eigenen Schullehrers erfreuen dürfte." Bei der gegenwärtigen Lage der Dinge hält er das vorerst zwar für nicht realisierbar. Nur acht Jahre später wird er dieses Ziel aber schon erreicht haben.
Beim Bau der jetzigen Schule, vor nur 53 Jahren also, habe man aber offensichtlich wiederum auf spätere Jahre keine Rücksicht genommen, denn sie befinde sich in äußerst desolatem Zustand und könne wohl nicht mehr lange als Schulhaus dienen. Sie gleiche sowieso eher einer ärmlichen Bauernwohnung als einem Schulhaus. Das einzige Schulzimmer im unteren Stockwerk fasse ja auch nur einige mehr als die Hälfte der z. Zt. 119 schulpflichtigen Kinder.
1838 wird das alte Schulhaus zu einer ordentlichen Lehrerwohnung umgebaut und nebendran ein neuer Schulsaal errichtet, berechnet
für die Kinder der Gemeinde Immendorf. Anfang November, mit Beginn des Schuljahres, wird der neue Saal bezogen. Bis Arenberg eine eigene Schule bekommt, dürfen auch die Arenberger Kinder weiter
die Immendorfer Schule besuchen, doch muss Arenberg bis dahin jährlich die Zinsen eines Drittels der Baukosten für den Immendorfer Neubau an die Gemeinde Immendorf entrichten.
Die Schulverhältnisse
Gleich zu Beginn bringt Pfarrer Kraus in diesem neuen Buch, Schulangelegenheiten, als verantwortlicher Ortsschulvorsteher seine Verwunderung zum Ausdruck, dass sich die örtliche Schule der Gemeinde nicht, wie sonst fast überall, in der Nähe von Kirche und Pfarrhaus, sondern in Immendorf, dem größeren Orte des Kirchspiels, befindet. Und zwar dort dicht bei der Kapelle.
Chronik der ersten Schule:
15. August 1843: Grundsteinlegung
3. November 1844: Beginn des Unterrichts
Chronik der heutigen zweiten Schule:
5. Dezember 1901: Planung der Schule
1904: Fertigstellung des Neubaus
1914: Bildung von 3 Klassen
September 1944: Stilllegung des Schulbetriebs
10. Dezember 1944: Teilweise Zerstörung durch einen Fliegerangriff
2. Oktober 1945: Wiederaufnahme des Unterrichts
Oktober 1948: Bildung von 5 Klassen
Oktober 1963: Beginn der Bauarbeiten für den Erweiterungsbau
Oktober 1965: Einweihung der Schule
aus: THEIS, Clemens, ARENBERG 1834, 150 Jahre Schule Arenberg, 1994
EINE SCHULE MUSS HER!
DES NEUEN PFARRERS ERSTE SORGE
Wer die Akten des Pfarrarchivs auf der Suche nach dem ersten Anstoß zum Bau einer Schule für Arenberg zurückverfolgt, stößt in einer vergilbten Sammelmappe mit der Aufschrift "Schulsachen" zunächst auf einen Brief, den Pfarrer Kraus am 11. Dezember 1834 - Ostern selbigen Jahres hatte er die Pfarrstelle angetreten - an den Herrn Bürgermeister von Eyß in Thal-Ehrenbreitstein geschrieben hat:
"Euer Wohlgeboren habe ich die Ehre ergebenst anzuzeigen, daß unser hiesiges Schulgebäude (in Immendorf) gegenwärtig in gar zu traurigem Zustande ist, als daß es noch lange als Schullokal in dieser erbärmlichen Beschaffenheit benutzt werden könnte: Durch die Öffnungen an den gebrechlichen und zum Teil abgefaulten Fenstern dringt überall Luft und Kälte herein. Aus dem feuchten Boden steigt der ungesundeste Duft empor. Jede Bewegung, jeder Schritt und hartes Sprechen im oberen Stockwerk wirkt durch die dünne Decke des Schulzimmers äußerst störend auf die darin Versammelten. Es sind keine ordentlichen Bänke im Schulzimmer, und der Raum darin ist so beschränkt, daß kaum die Hälfte der schulpflichtigen Kinder darin gehörig Platz finden. Auch der Lehrer hat keine anständige Wohnung dort .."
Fürs erste schlägt Kraus vor, das Schulzimmer in den oberen Stock zu verlegen und das Erdgeschoss anderweitig zu vermieten. Von dem Erlös und einer kleinen Zulage aus der Gemeindekasse solle man dem Lehrer lieber eine Wohnung in Arenberg beschaffen, wo er ohnehin den Küsterdienst zu verrichten habe. Von dort aus könne er dann wohl auch die Arenberger Kinder begleiten, die sich auf dem Weg zur Schule nach Immendorf und zurück bisher ohne Aufsicht so ganz allein überlassen seien.
Briefliche Kontakte funktionierten damals flotter als heute. Schon am folgenden Tag kommt prompt die Antwort des angesprochenen Bürgermeisters: Bei dem "auffallend mangelhaften Zustand des Schulhauses" müsse den beiden Gemeinden in der Tat "jedes Mittel recht sein, dem so dringenden Bedürfnis abzuhelfen, sobald die erforderlichen Fonds flüssig gemacht sind." Der Gerichtsschöffe Grenzheuser werde "noch heute angewiesen, die unvermeidlichen Verbesserungen zu veranlassen". Die erforderlichen Mittel wurden offensichtlich erst vier Jahre später "flüssig". In der Zwischenzeit änderten sich allerdings auch gewisse Zuständigkeiten.
Als der 29jährige Johann Baptist Kraus Ostern 1834 seinen Dienst als Pfarrer in Arenberg antrat, galt für das Schulwesen in den vormals nassauischen, seit 1815 nun preußischen Pfarreien des Dekanats Engers noch eine Übergangsregelung von 1816, wonach zwar die Anstellung der Lehrer noch wie in früheren Zeiten der bischöflichen Behörde zugestanden wurde, das Oberaufsichtsrecht jedoch schon ganz und gar dem Staat vorbehalten war.
Am 7. November 1835 aber, also gut anderthalb Jahre nach Dienstantritt des neuen Pfarrers, erließ die königlich-preußische Regierung zu Koblenz eine eigene "Instruktion für Orts Schulvorstände".
Darin wurde jetzt der Ortspfarrer zum Vorsitzenden in allen inneren Schulangelegenheiten bestimmt, während als Vorsitzender in äußeren Schulangelegenheiten der Amtsbürgermeister (in Ehrenbreitstein) zuständig war. Neben den beiden Vorsitzenden sollten dem Schulvorstand angehören: ein Vertreter des Kirchenvorstands, zwei von den Gerichtsschöffen vorgeschlagene Gemeindemitglieder, die durch den vom königlichen Landrat eingesetzten Schulinspektor - aus vier Vorgeschlagenen - zu ernennen waren, und der gewählte Vertreter einer etwaigen Filialschule.
Daraufhin legt Pfarrer Kraus am 1. Oktober 1836 für den Orts-Schulvorstand ein separates Protokollbuch an, in das er künftig alle "Schulangelegenheiten des Kirchspiels Arenberg" einzutragen beabsichtigt.